Beim Franchise starten Sie als Gründer Ihre Selbstständigkeit durch die Übernahme eines in der Praxis bereits bewährten Geschäftsmodells.

Wie sieht dies in der Praxis aus?
Der Franchisenehmer (Gründer) erwirbt vom Franchisegeber eine Lizenz für dessen Geschäftsmodell und setzt dieses Modell an einem bestimmten Standort um. In der Regel laufen die Verträge zwischen fünf bis zehn Jahren.
Der Franchise-Nehmer ist dabei rechtlich selbstständig und zahlt dem Franchisegeber eine Lizenzgebühr für die Nutzung seines Geschäftsmodells.
Mögliche Vorteile der Gründung in einem Franchisesystem
- Ein Vorteil der Franchise-Gründung liegt -neben der Bekanntheit der Marke- in der Unterstützung durch den Franchisegeber. Dies kann insbesondere Gründern ohne Branchenerfahrung die Gründung
erleichtern, da der Franchisenehmer im Idealfall schon vor der Gründung durch den Franchisegeber eingearbeitet.
- Das Franchisekonzept hat sich in der Praxis vielfach bewährt.
- Der Franchisegeber stellt diverse Module (CI, Marketing… ) zur Verfügung und unterstützt in administrativen Aufgaben.
- In der Regel garantiert der Franchisegeber dem Franchisenehmer einen Gebietsschutz in einem definierten Marktgebiet.
- Durch die Gemeinschaft von Franchisenehmern können vielfach Kostensynergien (z.B. gemeinsamer Einkauf, gemeinsame Werbung) generiert werden.
- Trends und Marktentwicklungen werden durch den Franchisegeber beobachtet, analysiert und regelmäßig im Franchisesystem angepasst.
Nachteile der Gründung in einem Franchisesystem
- Üblicherweise sind beim Eintritt in ein Franchisesystem ein sogenanntes „Einstiegsgeld“ fällig. Zusätzlich ist laufend eine Franchisegebühr, üblicherweise eine Prozentuale vom Umsatz zu
zahlen.
- Die unternehmerische Freiheit des Franchisenehmers ist eingeschränkt, da er in der Regel verpflichtet ist, sich an bestimmte Vorgaben des Franchisegebers (z. B. Werbeauftritt, Außen
Darstellung etc.) zu halten.
- Bei der Vermarktung Ihrer Waren oder Dienstleistungen ist der Franchisenehmer an den Vorgaben des Franchisegebers gebunden.
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Auch für Gründer von Franchiseunternehmen gibt es Finanzierungsdarlehen beispielsweise das KfW Startgeld.