Scheitern gehört manchmal leider zum Leben, auch zum Unternehmerleben.

Wenn eine Sanierung des Unternehmens nicht erfolgreich ist und Ihre Firma aus unterschiedlichen Gründen keine Zukunft hat, müssen Sie viele Dinge beachten.
Ist Ihr Unternehmen insolvent, weil Sie zahlungsunfähig oder überschuldet sind, so haben Sie enge rechtliche Rahmenbedingungen zu beachten.
Definition Insolvenz
Eine drohende bzw. bereits eingetretene Zahlungsunfähigkeit oder die Überschuldung eines Unternehmens. Ein Unternehmen ist insolvent, wenn es seine fälligen Zahlungsverpflichtungen (voraussichtlich) nicht mehr erfüllen kann (§§ 17, 18 InsO) oder seine Verbindlichkeiten nicht durch sein Vermögen gedeckt sind (§ 19 InsO). Mit der Insolvenz eines Unternehmens geht nicht zwangsläufig die Liquidation des Unternehmens einher. Ziel eines Insolvenzverfahrens ist es nach § 1 InsO nicht allein, die Gläubiger eines Schuldners gemeinschaftlich zu befriedigen, indem das Vermögen des Schuldners verwertet und der Erlös verteilt wird. Vielmehr ermöglicht das Insolvenzverfahren mittels eines Insolvenzplans auch die Sanierung des insolventen Unternehmens.
Wir haben in den letzten Jahren einige wenige Insolvenzen begleiten müssen. Unser Ziel ist immer, entweder das Unternehmen zu erhalten oder aber Ihren persönlichen Schaden möglichst klein zu halten.
Bitte beachten: Wir beraten Sie nicht juristisch oder steuerlich. Hier arbeiten wir jedoch mit Experten zusammen und können diese vermitteln.
Nicht immer endet die Lebensgeschichte eines Unternehmens mit einer Insolvenz.
Endet zum Beispiel Ihr Mietvertrag und Sie finden keine adäquate Ersatzfläche, so kann eine Liquidation des Unternehmens die Folge sein.
Liquidation
Unter der Liquidation von Unternehmen versteht man die Abwicklung eines zuvor aufgelösten Unternehmens.
Hiermit wird der Zweck verfolgt, alle verbliebenen Vermögenswerte zu veräußern, fällige Forderungen einzuziehen und die so entstehende Masse zur Tilgung der Verbindlichkeiten der Gesellschaft heranzuziehen. Sofern sich dann ein Restbetrag ergibt, wird dieser den Anteilseignern gemäß ihrem nominellen Anteil zugeführt. Je nach Gesellschaftsform kann in der Satzung ein anderer Verwendungszweck vorgesehen sein.
Wie genau die Liquidation abläuft hängt unter anderem von der Rechtsform ab.
Sollten Sie vor der Frage stehen, ein Unternehmen liquidieren zu müssen, so kontaktieren Sie uns gerne. Wir unterstützen Sie bei den Gesprächen mit Gläubigern (z.B. Banken) und definieren die nötigen Maßnahmen, um eine reibungslose Abwicklung zu ermöglichen.